Montag, 6. April 2009

An insight into human cells

"TopoScan", an all-in-one system that is being presented at HANNOVER MESSE 2009 by the Fraunhofer Institute for Applied Information Technology (FIT) from Sankt Augustin, allows users to experience a journey of discovery into human cells. The device, which is used for scanning tissues and pathological sections, delivers extremely high optical resolution and enables spot measurements with exceptional sensitivity.

In contrast to conventional laser scanning microscopes, "TopoScan" looks directly into the cells and enables high-precision measurement of individual molecules. The laser can also trigger fluorescence events that provide in-depth information on the morphology and structure of the sample. The reflected light is pieced together to form images of the sample that - using intelligent, learning software - can be analyzed far more effectively than with conventional devices.

Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT
Schloss Birlinghoven
53754 Sankt Augustin
Germany
Tel.: +49 2241 - 14-2808
Fax: +49 2241 - 14-2080
www.fit.fraunhofer.de
Contact at HANNOVER MESSE 2009:
Dr. Harald Matthies
Hall 2, Stand D12 (tech transfer -Gateway2Innovation pavilion)

Montag, 23. März 2009

Risikogene für den plötzlichen Herztod

Mindestens zehn Gene beeinflussen die Länge des QT-Intervalls im Elektrokardiogramm (EKG) und damit das Risiko auf einen plötzlichen Herztod. Dies ergaben zwei genomweite Assoziationsstudien in Nature Genetics (2009; doi: 10.1038/ng.362 und ng.364).

Es ist bekannt, dass Verlängerungen oder auch Verkürzungen des QT-Intervals im EKG das Risiko auf ventrikuläre Arrhythmien und einen plötzlichen Herztod deutlich erhöhen. Bekannt war auch, dass die Variationen im QT-Interval teilweise genetisch bedingt sind. Es lag deshalb nahe, in genomweiten Assoziationsstudien nach den verantwortlichen Genvarianten zu suchen.

Auf diese Weise war die amerikanisch-deutsche Arbeitsgruppe um Aravinda Chakravarti, damals noch an der Johns Hopkins Universität Baltimore, heute an Universität von Michigan in Ann Arbor, und Arne Pfeufer vom Helmholtz Zentrum in München bereits vor drei Jahren (Nature Genetics 2006; 38: 644-651) auf eine Variante im Gen „NOS1AP“ gestoßen, welche die Repolarisierung im Erregungsleitungssystem des Herzens beeinflusst. „NOS1AP“ erklärt jedoch nur etwa 1,5 Prozent der Unterschiede im QT-Interval, sodass es weitere Genvarianten geben muss.

Im Rahmen ihres Forschungskonsortiums „QTSCD“ haben Chakravarti und Pfeufer deshalb die EKGs und die Genomdaten von 15.000 Personen aus Deutschland, Italien und den USA verglichen, was zur Entdeckung von neun weiteren Genvarianten geführt hat. Vier liegen in der Nähe der Auslöser eines bekannten monogenen long-QT-Syndroms, was einen biologischen Zusammenhang sehr wahrscheinlich macht, zwei weitere befinden sich in der Nähe von Genen, welche die Elektrophysiologie des Herzens beeinflussen, sodass sie ebenfalls keine Zufallstreffer sein dürften. Nur bei den restlichen drei Genen können die Forscher derzeit die pathophysiologischen Zusammenhänge noch nicht erklären.

Die Validität der Studienergebnisse wird dadurch gesteigert, dass ein zweites Wissenschaftskonsortium, das QTGEN, zu nahezu identischen Resultaten gelangt ist. In weiteren Studien wollen die Forscher nun untersuchen, welche Auswirkungen ein positives Testergebnis für den einzelnen Patienten hat.

Gentests könnten auch für die Arzneimitteltherapie interessant sein, da eine Reihe von Medikamenten den QT-Intervall verlängern. Genetische Untersuchungen könnten hier künftig klären, welche Patienten ein Arzneimittel gefahrlos einnehmen können und bei welchen es kontraindiziert wäre.

© rme/aerzteblatt.de

Donnerstag, 19. Februar 2009

Sima zu Gentechnik: Kampf bis zum Europäischen Gerichtshof!

Gemeinsame Kraftanstrengung gegen Aufhebung der Anbauverbote

Bis zum Europäischen Gerichtshof muss laut Umweltstadträtin Ulli Sima der österreichische Kampf gegen die Aufhebung des heimischen für die gentechnisch veränderten Maissorten MON-810 und T 25 gehen. Sie spricht sich für eine gemeinsame Kraftanstrengung gegen den Vormarsch der Gentechnik angesichts der Abstimmungen beim nächsten EU-Landwirtschaftsministerrat aus.

"Österreich hat so viele Jahre erfolgreich die heimische Landwirtschaft gentechnikfrei gehalten und dem Wunsch der Konsumenten und Bauern entsprochen, das muss auch weiter so bleiben. Die Debatte auf EU-Ebene geht in die völlig falsche Richtung", so Sima am Mittwoch. Die Vorgangsweise auf EU-Ebene sei auch demokratiepolitisch mehr als bedenklich:

"Es gab bereits unzählige Abstimmungen in Causa Gentechnik-Verbote, immer konnte sich Österreich bisher mit seinen Verboten durchsetzen. Die EU-Kommission will offensichtlich so lange abstimmen, bis ihr das Ergebnis genehm ist", kritisiert Sima und bietet Umweltminister Nikolaus Berlakovich und Gesundheitsminister Alois Stöger volle Unterstützung in dieser so zentralen Frage der Anbauverbote an.

Die heimischen Anbauverbote der gentechnisch veränderten Sorten MON-810 und T 25 müssen unbedingt aufrechterhalten werden, sie wurden aus wissenschaftlich fundierten Gründen verhängt.

"Österreich hatte all die Jahre starke Verbündete auf EU-Ebene, gemeinsam konnte man den Vormarsch der Gentech-Lobby hintanhalten. Die EU-Kommission stellt sich gegen die Mehrheit der europäischen Konsumenten und Konsumentinnen", kritisiert Sima.

Wien hat indes vorgebaut und schützt die Landwirtschaft vor der Gentechnik durch eine Doppelstrategie: Zum einen mit dem Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz, zum anderen mit der Plattform "Freiwillig ohne Gentechnik", bei der Stadt Wien, Landwirtschaftskammer und LGV eng kooperieren.


-apa, ots

Regierung verschlief Einführung grüner Gentechnik!

FPÖ fordert mehr Sicherheit für Konsumenten

"Die Regierung und insbesondere die Landwirtschafts-und Gesundheitsminister haben die stille und heimliche Einführung der grünen Gentechnik verschlafen. Während die Regierung diskutiert und Studien ankündigt, schafft die EU bereits Realitäten", sagte heute der FPÖ-NAbg Gerhard Deimek, Mitglied des parlamentarischen Landwirtschafsausschusses.

"Langzeitstudien zu den Auswirkungen der grünen Gentechnik wurden erst vor kurzem in Auftrag gegeben. Des Weiteren werden Gutachten meist bei Firmen in Auftrag gegeben, welche der grünen Gentechnik positiv gegenüberstehen.

Zuerst sind die Importverbote gefallen, 600.000 Tonnen genveränderter Soja werden jährlich als Futtermittel importiert. Jetzt wird das Anbauverbot fallen und unsere Regierung nimmt das in ihrer EU-Hörigkeit einfach zur Kenntnis", so der Abgeordnete weiter.

"Die FPÖ fordert mehr Sicherheit für die Konsumenten ein, die nicht mehr gewährleistet ist." Man stehe einer unverschämten Machtpolitik der EU und der Konzerne gegenüber, die Bundesregierung sei dabei offensichtlich völlig hilflos.

"Mit dem Vertrag von Lissabon wird diese Entwicklung nicht besser und hier beginnt der Gesinnungsslalom der Grünen, welche mit einem "kritischen Ja" für den Lissabonvertrag auftreten, aber gleichzeitig behaupten, gegen die grüne Gentechnik zu Felde zu ziehen. Das paßt nicht zusammen!" schloss Deimek.

-apa, ots -

Mittwoch, 18. Februar 2009

Verbot von Genmais ?

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat den Anbau von Genpflanzen in Deutschland infrage gestellt. Sie werde ein Anbauverbot für den einzigen derzeit in Deutschland zugelassenen gentechnisch veränderten Mais prüfen, kündigte sie in der „Berliner Zeitung“ vom Donnerstag an. Umweltschutzorganisationen begrüßten den Vorstoß Aigners, Kritik erntete sie aus Reihen der Schwesterpartei CDU.

„Die grüne Gentechnik bringt dem Menschen hierzulande bisher keinen erkennbaren Nutzen“, sagte Aigner der „Berliner Zeitung“. Zudem lehnten die Verbraucher genveränderte Pflanzen ab, und auch die Landwirte wollten diese nicht. Konkret geht es der Landwirtschaftsministerin bei ihrem Vorhaben um die genveränderte Maissorte MON-810 des US-Herstellers Monsanto.

Die Ministerin kündigte an, die Zulassung für die Maissorte noch einmal zu überprüfen und zu widerrufen, falls sich herausstellen sollte, dass der Hersteller gegen bestimmte Überwachungsauflagen verstoßen hat. „Ich werde jetzt überprüfen, ob diese Monitoringauflagen eingehalten werden. Wenn nicht, dann werde ich handeln.“

Nach Angaben des für die Zulassung von Saatgut zuständigen Bundessortenamtes würde ein Verbot von MON-810 bedeuten, dass in Deutschland keinerlei gentechnisch veränderte Pflanzen mehr frei angebaut werden dürfen. Der Anbau von Genpflanzen könne dann ausschließlich noch unter Laborbedingungen stattfinden, sagte ein Sprecher der Behörde.

Aigner will es einzelnen Bundesländern und Regionen zudem ermöglichen, sich zu komplett gentechnikfreien Zonen zu erklären. Zwar gebe es europarechtlich dafür kaum Spielräume, sagte die Ministerin. Derzeit suche ihr Ministerium aber „fieberhaft nach einer Lösung“. Die Ministerin verlangte außerdem mehr Sensibilität bei der Genehmigung von Freilandversuchen.

Der Naturschutzbund (NABU) wertete den Vorstoß Aigner als „erfreulichen Kurswechsel im Landwirtschaftsministerium“. Ein Verbot von MON-810 sei „überfällig und wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte NABU-Chef Olaf Tschimpke.

Kritik an Eigners Vorstoß übte Unionsfraktionsvize Katherina Reiche. Alle wissenschaftlichen Daten und die bisher gesammelten Erfahrungen beim Umgang mit Genpflanzen ließen den Schluss zu, dass die sogenannte grüne Gentechnik 2als sichere und beherrschbare Hochtechnologie bezeichnet werden kann“.

Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen könnten den Einsatz von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln reduzieren, die Qualität der Produkte verbessern sowie die Belastung der Produktionsflächen verringern. Zudem könnten sie einen wichtigen Beitrag zum weltweiten Kampf gegen den Hunger leisten.

© afp/www.aerzteblatt.de

Dienstag, 17. Februar 2009

Gentherapie gegen HIV prinzipiell möglich

Eine Gentherapie kann CD4-Zellen vor einem Angriff durch das HI-Virus schützen und das Immunsystem stabilisieren. Die Wirkung waren in einer randomisierten klinischen Studie (Nature Medicine 2009; doi:10.1038/nm.1932) jedoch (noch) viel zu schwach für eine breitere klinische Anwendung zum derzeitigen Zeitpunkt.

Für die Gentherapie wurde den 74 HIV-infizierten Teilnehmern der Studie zunächst Knochenmark entnommen. Daraus isolierten die Forscher jene CD34-positiven Zellen, die als Stammzellen Vorläufer der CD4-Zellen sind. Die CD34-Zellen wurden dann im Labor – mit Hilfe eines Virus – bei einem Teil der Teilnehmer mit einem zusätzlichen Gen versehen. Bei den anderen Teilnehmern erfolgte eine Scheinbehandlung.

Das therapeutische Gen enthält die genetische Information für das Ribozym OZ1. Ribozyme sind molekulare Scheren, die bestimmte Gene zerschneiden und dadurch inaktivieren. In diesem Fall zerstörte OZ1 das tat-Gen des HIV-Virus, das für die Virusreplikation in den CD4-Zellen benötigt wird.

Nach der Gentherapie (oder der Scheinbehandlung) wurden die CD34-Zellen den HIV-Infizierten wieder infundiert. Dies geschieht in der Hoffnung, dass die aus ihnen entstehenden CD4-Zellen widerstandsfähig gegen HIV sind und die Integrität des Immunsystems erhalten bleibt.

Dies scheint jetzt in der ersten randomisierten Studie geglückt zu sein – wenn auch mit erheblichen Abstrichen. In den ersten Monaten hatte die Gentherapie keine Auswirkungen auf den Verlauf der HIV-Therapie, wie Ronald Mitsuyasu vom Aids Institute der Universität von Kalifornien in Los Angeles (UCLA) und Mitarbeiter berichten.

Die Konzentration der HI-Viren im Blut waren – gemessen an einer temporären Unterbrechung der antiretroviralen Therapie – nicht niedriger als im Placebo-Arm der Studie. Erst ab der 40. Woche zeichnete sich eine signifikante Abnahme der Viruslast ab.

Die Zahl der CD4-Zellen war im Gentherapie-Arm jedoch während der gesamten 100 Wochen der Studie höher als im Placebo-Arm (gegen Ende soll es dann zu einem Absinken der CD4-Zellen gekommen sein). Die Verträglichkeit wird als gut beschrieben. Spezifische Nebenwirkungen der Gentherapie will die Gruppe um Mitsuyasu nicht beobachtet haben.

Die Ergebnisse dürften deshalb vorerst nur Ausgangspunkt für weitere Experimente sein. Für eine klinische Anwendung waren die Effekte viel zu gering. Ein Ersatz für die dauerhafte antiretrovirale Therapie stellt die Gentherapie nicht dar.

Die Forschung dürfte in Richtung einer Kombination der Gentherapie mit einer Knochenmarksablation gehen, was allerdings riskant ist und deshalb ethisch sehr fragwürdig, solange die Patienten auch mit antiretroviralen Medikamenten zu befriedigenden Therapieergebnissen kommen.

Dass eine Stammzelltherapie die HIV-Infektion heilen kann, hatten Gero Hütter von der Berliner Charité – wenn auch in einer anderen Konstellation – kürzlich in einem spektakulären Einzelfall zeigen können. Ein 40-jähriger HIV-Patient hatte aufgrund einer rezidivierenden akuten myeloischen Leukämie eine allogene Stammzelltherapie erhalten.

Zufälligerweise war der Spender Träger einer Mutation im CCR5-Gen, das die CD4-Zellen resistent gegen eine HIV-Infektion macht. Der Patient ist seit nunmehr 20 Monaten virusfrei und damit aller Voraussicht nach von seiner HIV-Infektion geheilt (NEJM 2009; 360: 692-698).

Wegen der erheblichen Risiken kommt diese Stammzelltherapie derzeit nicht infrage. Sie dürfte jedoch Ausgangspunkt für weitere Experimente sein, wie Jay Levy von der Universität von Südkalifornien in San Francisco in einem Editorial ausführt (NEJM 2009; 360: 724-725).

© rme/www.aerzteblatt.de

Gendiagnostikgesetz droht zu scheitern

Die Große Koalition streitet über das Gesetz zur Gendiagnostik.

Die Düsseldorfer „Rheinische Post“ vom Samstag berichtet, Union und SPD seien uneins darüber, ob Gentests an Kindern im Mutterleib erlaubt sein sollen, die Aufschluss über Krankheitsrisiken im späteren Leben geben.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, sagte dem Blatt: „Ich hoffe, dass die Union nicht darauf besteht, die Untersuchungen zu möglichen später ausbrechenden Krankheiten zu verbieten und damit das ganze Gesetzespaket zu gefährden.“

Der Ethik-Experte der Unions-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe (CDU), sagte hingegen, es könne nicht sein, dass die SPD das Gesetz scheitern lasse, weil sie unbedingt vorgeburtliche Diagnostik auf mögliche Krankheiten wie Alzheimer zulassen wolle.

Der Gesetzesentwurf zur Gendiagnostik war im August 2008 vom Kabinett verabschiedet worden. Das Gesetz soll umfassend den Umgang mit Untersuchungen am menschlichen Erbgut regeln und sollte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

© ddp/www.aerzteblatt.de


Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG), BT-Drucksache 16/10532, 13.10.2008